Eine Beschreibung des Textes

Kapitel 2.07

Offene Gesetze

OffeneGesetze.de stellt das Bundesgesetzblatt in digitaler Form kostenfrei zur Verfügung.

Hintergrund

Im Bundesgesetzblatt (BGBl.) werden alle Gesetze der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht. Gesetze treten erst in Kraft, wenn sie dort erscheinen. Herausgeber ist der Bundesanzeiger Verlag, der 2006 privatisiert wurde. Er gehört zur Dumont-Verlagsgruppe. Der Verlag erhebt Urheberrechtsanspruch auf die Datenbank der Gesetzblätter. Diese sind zwar online einzeln einsehbar, aber können nicht gedruckt, durchsucht oder kopiert werden. Der Bundesanzeiger Verlag verbietet die Weiterverwendung. Wer die Gesetzblätter des Staates nutzen will, muss dem privaten Verlag Abo-Gebühren zahlen.

Zentrale Dokumente der Demokratie müssen offen für alle bereitstehen. Das Urheberrecht darf der Demokratie nicht im Wege stehen. Deswegen stellt OffeneGesetze.de sämtliche Bundesgesetzblätter seit 1949 frei, offen und kostenlos zur Verfügung.

Leistungen 2018

  • Wir haben Webseite, API und Scraper für die Volltextsuche des Bundesgesetzblatt (BGBl.) programmiert.
  • Um uns rechtlich abzusichern, haben wir ein Rechtsgutachten zum Thema Urheberrecht am Bundesgesetzblatt in Auftrag gegeben.

Highlights

  • 42.000 Seitenaufrufe im Startmonat Dezember 2018
  • seit Februar 2019 rund 3000 Seitenaufrufe im Monat
  • Stefan hat auf dem Chaos Communication Congress einen Vortrag zu OffeneGesetze.de gehalten.
  • Das Bundesjustizministerium hat nach dem Launch angekündigt, das Bundesgesetzblatt im Rahmen der E-Gesetzgebung zukünftig selbst digital zu veröffentlichen.

Ausblick

  • Das politische Ziel beim Bundesgesetzblatt ist erreicht, aber es gibt noch viele andere Veröffentlichungen mit Gesetzeswirkung, die nicht frei zugänglich sind, wie z. B. das Gemeinsame Ministerialblatt.

Ressourcen

  • ehrenamtlich
  • Beteiligte: Stefan Wehrmeyer, Johannes Filter, Arne Semsrott
  • Projektstart: August 2018; Launch: Dezember 2018
  • Freiwilligenstunden: 200+

Website

https://offenegesetze.de/